Allgemeine Bedingungen

Vertragsabschluss

Der Vertrag zwischen Lieferant und Käufer kommt mit der Auftragserteilung zustande, sofern er nicht vom Lieferanten schriftlich widerrufen wird, und zwar innerhalb folgender Fristen:
a) 20 Tage für Stammorder
b) 5 Tage für Nachbestellungen
Bei Nachlieferungen (Reassort) anerkennt der Käufer diese Bedingungen auch dann, wenn der Vertragsabschluss zufolge zeitlicher Dringlichkeit mündlich erfolgt.
Bei einer elektronischen Auftragserteilung kommt der Vertrag erst mit dem Eingang der elektronischen Bestellbestätigung des Lieferanten beim Käufer zustande.
Technische Verbesserungen sowie sonstige, dem Käufer zumutbare Änderungen und Abweichungen von in Katalogen und Prospekten wiedergegebenen Modellen bleiben vorbehalten und berühren den vereinbarten Kaufvertrag nicht. Dies gilt auch für alle technischen Angaben.

Einkaufspreis

Massgebend ist die im Zeitpunkt der Auftragserteilung geltende Preisliste des Lieferanten. Der Käufer hat sich selber nach der neuesten Preisliste zu erkundigen. Die Mehrwertsteuer wird zusätzlich in Rechnung gestellt. Mit Erlass der neuen Preisliste gilt die alte Preisliste als annulliert. Für Verträge, welche nach diesem Zeitpunkt zustande kommen, gilt ausschliesslich die neue Preisliste.

Zahlungskonditionen

Der Lieferant behält sich vor, die Kreditwürdigkeit des Käufers zu prüfen und gegebenenfalls Sicherheiten zu verlangen oder nur gegen Vorauszahlung bzw. Nachnahme zu liefern.Bei Rechnungen ohne Fälligkeit gelten folgende Konditionen:
– Zahlung innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum: 2% Skonto
– Zahlung innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum: netto
– Liquidations-Angebote: 30 Tage netto
Ab dem 31. Tag ab Rechnungsdatum ist der Lieferant berechtigt, auch ohne vorgängige Mahnung, Verzugszinsen in unter Kaufleuten üblicher Höhe in Rechnung zu stellen sowie weitere Lieferungen zurückzuhalten und ohne vorherige Nachfristansetzung vom Vertrag zurückzutreten. Bei Rechnungen mit Fälligkeit gilt der vereinbarte Fälligkeitstermin als letzter Zahlungstermin. Ab dem 10. Tag ab Fälligkeitsdatum ist der Lieferant berechtigt, auch ohne vorgängige Mahnung Verzugszinsen in unter Kaufleuten üblicher Höhe in Rechnung zu stellen, sowie weitere Lieferungen zurückzuhalten und ohne vorherige Nachfristansetzung vom Vertrag zurückzutreten.

Eigentumsvorbehalt

Die Ware bleibt bis zur endgültigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Der Lieferant wird hiermit vom Käufer ermächtigt, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises für die von ihm gelieferten Waren einen Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.

Liefertermin

Bei Nichteinhaltung der vom Lieferanten genannten Lieferfristen kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, nachdem er dem Lieferanten eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Weitere Ansprüche des Käufers und insbesondere Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Der Rücktritt vom Vertrag ist ausgeschlossen, wenn eine vorübergehende Unmöglichkeit der Lieferung auf höhere Gewalt oder Betriebsstörungen im eigenen Betrieb oder bei Unterlieferanten des Lieferanten beruht. Teillieferungen sind jederzeit zulässig.

Gesetzliche Bestimmungen

Der Käufer verpflichtet sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über die Preisanschrift. Er verpflichtet sich, jegliche irreführende Anpreisung zu unterlassen. Der Kaufgegenstand ist ausschliesslich für den Detailverkauf an Endverbraucher bestimmt. Der Käufer verpflichtet sich, die gekauften Artikel keinem Interessenten zum Weiterverkauf anzubieten und jegliche Querlieferungen zu unterlassen. Jeglicher Direktimport von Sportartikeln/Sportbekleidung unter Umgehung des offiziellen Landesvertreters ist verboten. Widerhandlungen berechtigen zur Annullierung aller bestehenden Bestellungen und zur Verweigerung zukünftiger Lieferungen. Der Käufer verzichtet ausdrücklich auf jeden Anspruch bei berechtigter Anwendung dieser Bestimmungen.

Mängel

Allfällige Mängel der gelieferten Ware sind innerhalb 7 Tagen nach Erhalt bzw. bei versteckten Mängeln innerhalb von 7 Tagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen; andernfalls gilt die Ware als genehmigt. Bei Mängeln, die fristgerecht gerügt werden, hat der Käufer das Recht, Nachlieferung mangelfreier Ware zu verlangen. Weitere Ansprüche aufgrund allfälliger Mängel und insbesondere Schadenersatzansprüche (einschliesslich Schadenersatzansprüche für Mängelfolgeschäden) sowie ein Rücktritt vom Vertrag sind ausdrücklich ausgeschlossen. Gegenüber dem Endabnehmer gelten allein die schriftlichen Garantiebestimmungen des Lieferanten. Der Käufer ist nicht berechtigt, den Endabnehmern weitergehende Garantien abzugeben.

Leistungen des Käufers

Der Käufer verpflichtet sich, die einem Fachgeschäft entsprechenden Leistungen wie Beratung, Auswahl, Service, Reparaturen usw. vollumfänglich zu erbringen. Er verpflichtet sich auch dazu, seine Fachkenntnisse bzw. diejenigen des Personals und seine technische Ausrüstung jederzeit dem Stand der Technik anzupassen, um die von einem Fachgeschäft erwarteten Leistungen vollumfänglich erbringen zu können. Der Käufer verpflichtet sich, die im Rahmen der Geschäftsverbindung anfallenden Daten und allfällige Passwörter für elektronische Zugängen nicht an unbefugte Dritte weiterzugeben und diese Daten vor Zugriff durch nicht berechtigte Personen und vor Missbrauch sicher zu schützen und zu verwahren.

Gerichtsstand

Der ausschliessliche Gerichtsstand und Erfüllungsort (vorbehalten Ziff. 6) befindet sich am Sitz des Lieferanten n 6370 Stans.


Stans, im Januar 2023
Tecnica Group Schweiz AG